35.3.3 Das Komma bei Datums-, Wohnungs-, Literaturangaben


Datums-, Wohnungs-, Literaturangaben

Sowohl mehrteilige Datums- und Wohnungs- wie auch mehrteilige Literaturangaben werden durch Kommas getrennt. Das schließende Komma ist allerdings freigestellt, das heißt, es muss nicht zwingend gesetzt werden.
Beispiele:
Sie verreist am Sonntag, den 27. Februar.
Er kommt am Samstag, dem 5. März(,) wieder nach Hause.
Frau Müller aus Zürich, Rämistrasse 12(,) hat sich für diesen Posten beworben.
Dieser Artikel ist im „Ecos“, Heft 10, 1999, S. 48(,) erschienen.





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